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   BGH, 24.11.1972 - IV ZB 37/72   

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BGH, 24.11.1972 - IV ZB 37/72 (https://dejure.org/1972,1658)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1972 - IV ZB 37/72 (https://dejure.org/1972,1658)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1972 - IV ZB 37/72 (https://dejure.org/1972,1658)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mandatverhältnisse in einer Anwaltssozietät - Bearbeitung des Mandates nur durch einen Rechtsanwalt - Verantwortungsverteilung innerhalb einer Rechtsanwaltsgesellschaft - Zurechnung des anwaltlichen Verschuldens - Abschluss des Anwaltsvertrages mit allen einer Sozietät ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 232

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 394
  • VersR 1973, 231
  • DB 1973, 870
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69

    Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB

    Auszug aus BGH, 24.11.1972 - IV ZB 37/72
    Beauftragt eine Partei uneingeschränkt eine Anwaltssozietät, so sind alle der Sozietät angehörenden Rechtsanwälte Vertreter der Partei im Sinne von § 232 Abs. 2 ZPO, auch wenn nur einer der Anwälte die Sache bearbeitet (im Anschluß an BGHZ 56, 355).

    In dem zur Begründung angezogenen Urteil BGHZ 56, 355 (= NJW 1971, 1801) ist ausgesprochen worden, daß eine Partei den Anwaltsvertrag im Zweifel mit allen einer Sozietät angehörenden Rechtsanwälten abschließt.

    Der erkennende Senat schließt sich der Entscheidung BGHZ 56, 355 aus den dort dargelegten Gründen an.

  • BGH, 24.01.1978 - VI ZR 264/76

    Haftung eines Scheinsozius

    Rechtsfehlerfrei geht das Berufungsgericht davon aus, daß jemand, der eine Anwaltssozietät aufsucht und einen Auftrag erteilt, grundsätzlich das Mandat allen ihm als Mitglieder dieser Sozietät erscheinenden Anwälten übertragen will, und daß der ihm gegenübertretende Anwalt aus der Anwaltsozietät regelmäßig in deren Namen handelt, wenn er ein ihm angetragenes Mandat annimmt (BGHZ 56, 355, 359; BGH, Urt.v. 13. Juli 1971 - VI ZR 140/70 = VersR 1971, 1119, 1120 und Beschluß vom 24. November 1972 - IV ZB 37/72 = VersR 1973, 231, 232; vgl. auch Kornblum BB 1973, 218, 224; Seltmann VersR 1974, 97).
  • BGH, 06.02.1986 - V ZB 3/85

    Pflichtverletzung durch Unterschrift einer Berufung ohne Zulassung zu einem

    Rechtsanwalt D. hat dadurch, daß er den Berufungsschriftsatz unterschrieben hat, obwohl er beim Oberlandesgericht nicht zugelassen war, seine Sorgfaltspflicht verletzt (vgl. BGH Beschl. v. 24. November 1972, IV ZB 37/72, LM § 232 Cb ZPO Nr. 14).

    Der Bundesgerichtshof hat auch schon wiederholt zum zurechenbaren Anwaltsverschulden bei Wiedereinsetzungsfällen ausgesprochen, daß die Partei, die einer Anwaltssozietät ein Mandat übergibt, damit im Zweifel das Mandat allen der Sozietät angehörenden Anwälten überträgt (BGH Beschl. v. 24. November 1972, IV ZB 37/72, LM ZPO § 232 Cb Nr. 14 zu § 232 ZPO a.F.; Beschl. v. 30. März 1978, VII ZB 14/77, LM ZPO § 233 I Nr. 15 m.zahlr.N.), alle der Sozietät angehörenden Anwälte damit auch "bevollmächtigt" im Sinne von § 85 Abs. 2 ZPO sind.

  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 53/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsfrist -

    Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, daß eine Partei, die eine Anwaltssozietät mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt, das Mandat allen der Sozietät angehörenden Anwälten überträgt mit der Folge, daß alle Anwälte der Sozietät als ihre Bevollmächtigten im Sinne des § 85 Abs. 2 ZPO gelten, auch wenn nur einer von ihnen die Sache bearbeitet (BGH Beschluß vom 24. November 1972 - IV ZB 37/72 = LM § 232 (Cb) ZPO Nr. 14; vom 4. Juli 1975 - IV ZB 22/75 = VersR 1975, 1028, 1029 - beide im Anschluß an BGHZ 56, 355 ff; Beschluß vom 15. Februar 1978 - IV ZB 5/78 = VersR 1978, 521; vom 30. März 1978 - VII ZB 14/77 = LM § 233 (I) ZPO Nr. 15).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn aus besonderen Umständen hervorgeht, daß nur ein Einzelmandat an ein Mitglied der Sozietät erteilt worden ist (BGH Beschluß vom 24. November 1972 a.a.O. m.N.).

  • BGH, 12.01.1978 - IX ZB 61/75

    Rechtsmittel

    Beauftragt eine Partei uneingeschränkt eine Anwaltssozietät, so sind alle der Sozietät angehörenden Rechtsanwälte Vertreter der Partei im Sinne von § 232 Abs. 2 ZPO a.F., auch wenn nur einer der Anwälte die Sache bearbeitet hat (BGH MDR 1973, 394).

    Denn den Büroangestellten einer Anwaltssozietät kann niemals die Verantwortung für die Unterzeichnung eines Schriftsatzes durch den jeweils "richtigen" Rechtsanwalt übertragen werden (BGH MDR 1973, 394).

  • OLG Dresden, 21.12.2001 - 11 U 2765/00

    Anwaltshaftung; Scheinsozietät; Delikt

    Wer einen einer Anwaltssozietät angehörenden Rechtsanwalt beauftragt, der schließt den Anwaltsvertrag im Zweifel nicht nur mit dem Rechtsanwalt ab, der seine Sache bearbeitet, sondern mit allen der Sozietät angehörenden Anwälten (BGHZ 56, 355 ff.; BGH, VersR 1971, 1119 f.; VersR 1973, 231 ff.).
  • BVerwG, 03.12.2001 - 4 BN 32.01

    Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen Verfristung - Zurechenbarkeit des

    Dies hat zur Folge, dass sich der Beteiligte unabhängig von der internen Arbeitsverteilung das Verschulden eines jeden Sozietätsmitglieds zurechnen lassen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 1972 - IV ZB 37/72 - VersR 1973, 231 ; Beschluss vom 4. Juli 1975 - IV ZB 22/75 - VersR 1975, 1028 ; BFH, Beschluss vom 17. Februar 1986 - VI R 94/85 - BFH/NV 1986, 743 ).
  • BGH, 30.03.1978 - VII ZB 14/77

    Versäumnis des rechtzeitigen Einwurfs einer Berufungsbegründung - Voraussetzungen

    Rspr., vgl. BGHZ 56, 355; BGH Beschlüsse vom 10. Juli 1969 - VII ZB 13/69 = LM ZPO § 176 Nr. 7; 24. November 1972 - IV ZB 37/72 = LM ZPO § 232 [Cb] Nr. 14; 4. Juli 1975 - IV ZB 22/75 = VersR 1975, 1028, 1029; 12. Oktober 1976 - III ZB 12/76 = VersR 1976, 81; Urteil vom 24. Januar 1978 - VI ZR 264/76, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.03.1974 - III ZR 17/74

    Rechtsanwalt - Sorgfaltspflicht - Baulandsachen - Amtszustellung

    Ein ursächliches Verschulden an der Versäumung der Revisionsfrist trifft sowohl den Prozeßbevollmächtigten der Antragsteller in der Berufungsinstanz, Rechtsanwalt Klaus als auch Rechtsanwalt dem nach der Darstellung der Antragsteller innerhalb einer Anwaltssozietät die Bearbeitung der Sache in der Berufungsinstanz übertragen war und dessen Verhalten zu Lasten der Partei auch dann geht, wenn dieser Anwalt - wie hier - beim Berufungsgericht nicht zugelassen 1st (BGH in IM ZPO § 232 (Cb) Nr. 11 = NJW 1965, 1020 m.w.N.; vgl. hierzu auch BGHZ 56, 355 = NJW 1971, 1801 und BGH in IM ZPO § 232 (Cb) Nr. 14 = MDR 1973, 394).
  • BFH, 10.08.1993 - VII B 245/92

    Erteilung einer Prozessvollmacht ohne Beschränkung auf bestimmte Mitglieder einer

    Die Vollmacht kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch auf eine Sozietät lauten; es sind dann alle in der Sozietät zusammengeschlossenen Vertretungsberechtigten bevollmächtigt (vgl. Urteile des BGH vom 6. Juli 1971 VI ZR 94/69, BGHZ 56, 355, 357ff., 360, und vom 24. Januar 1978 VI ZR 264/76, BGHZ 70, 247, 248f.; ferner die BGH-Beschlüsse vom 24. November 1972 IV ZB 37/72, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1973, 308, und vom 12. Oktober 1976 III ZB 12/76, Versicherungsrecht 1977, 81f.).
  • BGH, 04.07.1975 - IV ZB 22/75

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten - Vergessen der

    Die Ansicht des Berufungsgerichts entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGH LM ZPO § 232 [Cb] Nr. 14 = VersR 1973, 231 im Anschluß an die Entscheidung des VI. Zivilsenats in BGHZ 56, 355).
  • BGH, 15.04.1977 - IV ZB 2/77

    Falsche Addresse - Berufungsschrift - Unrichtige Gerichtsbezeichnung -

  • BGH, 23.09.1992 - VIII ZB 20/92

    Erkrankung der Bürovorsteherin - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

  • BFH, 17.02.1986 - VI R 94/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • BGH, 24.01.1978 - VI ZR 232/76

    Abschluss eines Anwaltsvertrags mit allen als Mitglieder der Sozietät in

  • BGH, 26.03.1975 - IV ZB 55/74

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.1973 - V ZR 45/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1833
BGH, 02.02.1973 - V ZR 45/71 (https://dejure.org/1973,1833)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1973 - V ZR 45/71 (https://dejure.org/1973,1833)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1973 - V ZR 45/71 (https://dejure.org/1973,1833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formbedürftigkeit auch einer bloß einseitigen Verpflichtung des Kaufinteressenten zum Grundstückserwerb oder zum Abschluss eines entsprechenden Hauptvertrags - Reichweite des Beurkundungsgebots - Sittenwidrigkeit eines Vorvertrages - Abgrenzung der formfreien ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 517
  • MDR 1973, 394
  • DNotZ 1973, 542
  • DB 1973, 768
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.12.1971 - V ZR 130/68

    Einseitige Verpflichtung zum Grundstückserwerb

    Auszug aus BGH, 02.02.1973 - V ZR 45/71
    In der "Bestellung" einer Eigentumswohnung und ihrer "Annahme" durch das Wohnungsbauunternehmen kann ein beiderseits bindender und deshalb beurkundungsbedürftiger Kauf-Vorvertrag liegen (Ergänzung zu BGHZ 57, 394).

    Derartige bloße Erwerbsverpflichtungen fallen vielmehr nach dem inzwischen ergangenen Grundsatzurteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 1971 - V ZR 130/64 (BGHZ 57, 394) nicht unter das Beurkundungsgebot des § 313 BGB, das nach § 4 Abs. 3 WEG auch für das Wohnungseigentum gilt.

  • BGH, 21.05.1971 - V ZR 17/69

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen fehlender notarieller Beurkundung - Rückgewähr

    Auszug aus BGH, 02.02.1973 - V ZR 45/71
    Ob die Beklagte etwa tatsächlich entstandene Verwaltungsunkosten unter dem Gesichtspunkt des Aufwendungsersatzes erstattet verlangen konnte, bedarf hier keiner Entscheidung, weil solche Aufwendungen vom Tatrichter nicht festgestellt sind und insoweit keine Revisionsrüge erhoben ist (vgl. Urteil vom 21. Mai 1971 - V ZR 17/69, LM BGB § 313 Nr. 48 unter V a).
  • BGH, 20.10.1967 - V ZR 130/64

    Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit - Unentgeltliches

    Auszug aus BGH, 02.02.1973 - V ZR 45/71
    Derartige bloße Erwerbsverpflichtungen fallen vielmehr nach dem inzwischen ergangenen Grundsatzurteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 1971 - V ZR 130/64 (BGHZ 57, 394) nicht unter das Beurkundungsgebot des § 313 BGB, das nach § 4 Abs. 3 WEG auch für das Wohnungseigentum gilt.
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 18/78

    Einwendungsdurchgriff bei einem finanzierten Grundstückskaufvertrag (Abgrenzung

    Nach § 313 BGB (alter und neuer Fassung) sind nicht nur die Kaufverträge über die vom Bauträger auf eigene Rechnung errichteten Eigentumswohnungen (oder sonstigen Bauten, "Vorratsbau") formbedürftig, sondern auch Verträge - wie hier - mit wesentlich werkvertraglichen Elementen, wenn der Bauträger den Bau auf einem eigenen Grundstück für Rechnung des Bauherrn errichtet und sich zur Übereignung verpflichtet (vgl. zur Formbedürftigkeit BGH Urt. vom 21. Mai 1971 - V ZR 17/69 = JZ 1971, 556; Urt. vom 2. Februar 1973 - V ZR 45/71 = NJW 1973, 517; Urt. vom 30. April 1969 - V ZR 188/65 = WM 1969, 917; Mattern WM 1972, 671; zum Umfang des zu Beurkundenden BGHZ 69, 266).
  • BGH, 28.09.1973 - V ZR 183/71

    Rechtswirksamkeit einer in einem "Teilnahme-Antrag" und seiner

    Der Tatrichter wird nunmehr zu prüfen haben, ob die Vereinbarung etwa im Sinn einer auch rechtlichen Veräußerungsverpflichtung der Beklagten auszulegen ist (vgl. dazu die Senatsurteile vom 22. Dezember 1971, BGHZ 57, 394, 396, vom 2. Februar 1973, V ZR 45/71, NJW 1973, 517, und vom 6. April 1973, V ZR 124/71, WM 1973, 680).
  • BGH, 28.06.1974 - V ZR 169/72

    Sittenwidrigkeit einer mit einem Strafversprechen verbundenen einseitigen

    Der Senat hat in einem ähnlichen Fall, in dem sich der Kauf Interessent durch eine Erwerbsverpflichtung "blanko" festgelegt und dem Druckmittel des Verfalls einer "Art Vertragsstrafe" ausgesetzt hatte, die Anwendung des § 138 BGB aus den gleichen Erwägungen verneint (vgl. Senatsurteil vom 2. Februar 1973 - V ZR 45/71; WM 1973, 288).
  • BGH, 09.11.1973 - V ZR 7/72

    Einseitige und unwiderrufliche Verpflichtung der Beklagten zum Erwerb einer

    Der Tratrichter wird nunmehr zu prüfen haben, ob die Vereinbarung etwa im Sinn einer rechtlichen Veräußerungsverpflichtung der Beklagten auszulegen ist (vgl. dazu die Senatsurteile vom 22. Dezember 1971, BGHZ 57, 394, 396, vom 2. Februar 1973 - V ZR 45/71, NJW 1973, 517 und vom 6. April 1973 - V ZR 124/71, WM 1973, 680).
  • BayObLG, 01.03.1982 - BReg. 3 Z 1/82

    Zur Kostenbewertung von Bauherrenmodellen

    Er ist ebenso formbedürftig, wie es auch der Hauptvertrag nach § 4 Abs. 3 WEG , § 313 BGB ist ( RGZ 1969, 185 /189; BGH LM Nr. 19 zu § 313 BGB; BGH NJW 1970, 1915 /1916 und 1973, 517/518 [= MittBayNot 1973, 82 ]; Bärmann/Pick/Merle § 4 Rdnr. 11).
  • BGH, 21.01.1977 - V ZR 31/75

    Möglichkeit der Herleitung von Schadensersatzansprüchen wegen Formnichtigkeit

    Da dieser Vertrag nicht nur für die Kläger eine Erwerbsverpflichtung begründen, sondern als Kaufvorvertrag ersichtlich auch die GEBAG verpflichten sollte, den Klägern nach Durchführung des Bauvorhabens und Gebrauchsüberlassung das Wohnungseigentum nach näherer Maßgabe eines zu gegebener Zeit noch abzuschließenden Kaufvertrages zu verschaffen (vgl. Teil 3: Pflichten des Wohnungsunternehmens), bedurfte er notarieller Beurkundung (BGH NJW 1973, 517, 518) und wäre in deren Ermangelung nichtig.
  • BGH, 06.04.1973 - V ZR 124/71

    Formnichtigkeit eines Bewerbervertrages zum Erwerb einer Kauf-Eigentumswohnung -

    Im Senatsurteil vom 2. Februar 1973 - V ZR 45/71 (NJW 1973.517) ist dazu weiter ausgeführt, eine solche Prüfung sei auch und gerade dann geboten, wenn ein vom Verkaufsinteressenten formulierter Urkundentext die Verpflichtungen des Kaufinteressenten in den Vordergrund rücke, ohne jedoch das Fehlen eines rechtlichen Bindungswillens auf der Verkäuferseite ausdrücklich klarzustellen, wie es insbesondere bei Bestellungen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen nicht selten vorkomme.
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